Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie sind ein Kreditinstitut und wünschen die Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche aus einem Darlehensvertrag, einer Grundschuld oder einer Bürgschaft? Oder Sie möchten unberechtigte Forderungen abwehren, die Kunden an Sie stellen, beispielsweise wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung?

Sie sind Bankkunde und fühlen sich im bankvertraglichen Geschäftsverkehr als „David“? Zins- und Kontoberechnungen der Bank, Gebühren und Provisionen, kreditvertragliche Besonderheiten, die Problematik der Kreditsicherheiten, der Verkauf von Kreditforderungen an Dritte, Finanzierungen von Immobilienkäufen und Immobilienfondsbeteiligungen und viele andere alltägliche Konstellationen im Umgang mit Banken überfordern Sie als Laien. Ich stehe Ihnen kompetent zur Seite und helfe Ihnen bei der Gestaltung und dem Gespräch mit den Banken auf gleicher Augenhöhe.

Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich sowohl Kreditinstitute als auch Bankkunden/Anleger in folgenden Bereichen:

  • Kontoführung, Zahlungsverkehr
  • Darlehen-/Kreditrecht
  • Kreditsicherungsrecht (z.B. Grundschuld, Bürgschaft, Sicherungsabtretung)
  • Kapitalanlagerecht